Das Trainingsraumkonzept wird an der STS – wie auch an über 100 weiteren Schulen bundesweit -
mit überwiegend positiven Ergebnissen durchgeführt. Das Prinzip lautet:
In Übereinstimmung mit dem Kollegium und dem Schulelternbeirat wurde Folgendes beschlossen:
Ab dem 2. Trainingsraumbesuch werden die Eltern schriftlich informiert. Der Schüler/die Schülerin bleibt bis zum Ende des Schultages im Trainingsraum.
Beim 3. Trainingsraumbesuch führt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ein Elterngespräch. Bis zum Termin dieses Gesprächs nimmt der Schüler/die Schülerin nicht am Unterricht seiner/ihrer Klasse bzw. Kurse teil, sondern bearbeitet entsprechende Aufgaben im Trainingsraum.
Beim 4. Trainingsraumbesuch werden die Eltern wieder schriftlich informiert. Außerdem wird dem Schüler/ der Schülerin ein Gespräch mit der Schulsozialpädagogin - außerhalb der Unterrichtszeit - angeboten. Der Schüler/die Schülerin bleibt bis zum Ende des Schultages im Trainingsraum.
Der 5. Trainingsraumbesuch führt zu einer Klassenkonferenz. Der Schüler / die Schülerin verbleibt so lange im Trainingsraum (siehe 3. Besuch), bis die Klassenkonferenz stattgefunden hat.
Sollte sich der Schüler / die Schülerin auch im Trainingsraum nicht an die Regeln halten, wird er / sie von der Schulleiterin bis zu einem klärenden Gespräch mit den Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch ausgeschlossen.
Die Trainingsraumbesuche werden dokumentiert und in den Schüler/innenakten vermerkt.